Staatlich anerkannt

Das Familienschutzwerk e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Berlin- Charlottenburg eingetragen. Seine Vereinszwecke sind besonders förderungswürdig und das Familienschutzwerk ist als gemeinnützig anerkannt durch amtlichen Bescheid mit der Nummer 27/665/52348 des:

Finanzamt für Körperschaften
Bredtschneiderstrasse 5
14057 Berlin- Charlottenburg

Hier finden Sie den amtlichen Bescheid über die Anerkennung als gemeinnützig.

Zusätzlich wurde dem Familienschutzwerk erneut durch einen externen Wirtschaftsprüfer die “einwandfreie Satzungs- und Bestimmungs-gemäße Spendenverwendung” testiert. Das Testat und die Finanzahlen sind transparent einsehbar, bitte klicken Sie hier.

Sollten Sie für Ihre Spende eine steuerlich absetzbare Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) benötigen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Sie bekommen die Bestätigung dann automatisch im Januar des Folgejahres, auf Wunsch auch sofort, per Post gesendet.